Für Ihren Besuch benötigen Sie aktuell;
zum Abholen einen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen).
zum Verzehr vor Ort einen 2G plus-Nachweis (geimpft oder genesen) inkl. maximal 24 Stunden alten offiziellen Corona-Schnelltest.
Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten gelten als geimpft. Die 3G Regelung gilt weiterhin für Kinder, die älter als 12 Jahre und 3 Monate und unter 18 Jahren sind.